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Incoterms 2010

Unter INCOTERMS versteht man internationale Regeln zur Auslegung, die durch Internationale Handelskammer in Paris (ICC) seit 1936 vorbereitet und herausgegeben werden. Bis jetzt wurden INCOTERMS in den Jahren 1953, 1967, 1980, 1990, 2000 und a 2010 veröffentlicht. Durch die Ausgabe neuer Versionen dieser Regeln gehen die älteren Versionen ein, deshalb ist in den Kaufverträgen immer der folgende Text anzugeben: “Die gewählte Klausel der Incoterms einschließlich des vereinbarten Ortes durch folgende Version” (siehe unten) zugrunde gelegt, um nicht zu vergeblichen Streitigkeiten in ihrer Auslegung zu kommen.

INCOTERMS haben nicht den Charakter von einer Rechtsnorm und als verbindlich gelten nur dann, wenn die beiden Parteien des Kaufvertrages sich auf sie im Text des Vertrages berufen. Die INCOTERMS-Regeln geben an, welche von den Vertragsparteien verpflichtet ist, den Transport oder die Versicherung zu beschaffen, wann der Verkäufer dem Käufer die Ware liefert und welche Kosten die jeweilige Partei trägt. INCOTERMS geben Angaben weder bezüglich der Warenpreise noch die Zahlungsform.
Ebenfalls regeln sie keinen Besitzübergang der Ware oder die Folgen der Vertragsverletzung.

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